bAV. Konkret gerechnet.

Mehr Rente fürs Team. Weniger Aufwand fürs Unternehmen.

Wir setzen sie rechtssicher auf, nutzen die Förderung voll aus und wählen aus einem breiten Marktvergleich die passende Lösung für Ihre Belegschaft.

  • Aus einem breiten Marktvergleich ausgewählt
Elke Hohensträter

Elke Hohensträter

Finanzberaterin · Köln

Ich begleite Unternehmen und ihre Mitarbeitenden durch die betriebliche Altersvorsorge: rechtssicher aufgesetzt, konkret gerechnet und langfristig betreut.

Die Ausgangslage

Nicht die bAV nervt Ihre Leute. Der Aufwand nervt Sie.

Viele Betriebe zögern bei der betrieblichen Altersvorsorge aus zwei Gründen: Die Verwaltung kostet Zeit, und die Haftung macht Sorgen. Den Aufwand nehmen wir Ihnen ab, das Haftungsrisiko halten wir klein.

Papierkram, den niemand zählt

Anfragen, Buchungen, Ein- und Austritte: die Verwaltung der bAV frisst Zeit, die im Tagesgeschäft fehlt.

Fehlerquelle Lohnbüro

Bei der bAV-Abrechnung über das Lohnbüro können Fehler entstehen, und die Haftung dafür liegt bei Ihnen als Arbeitgeber.

Ab 2027 elektronische Pflicht

Den Weg zur fertigen Versorgung machen wir für Sie planbar und haftungssicher.

Grundlagen der Entgeltumwandlung

Aus Brutto wird Rente, mit kräftiger Förderung vom Staat.

Das Prinzip der Entgeltumwandlung ist einfach: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in die Altersvorsorge, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen.

* Vereinfachtes Beispiel: Bruttogehalt ca. 4.000 € im Monat, Steuerklasse 1, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Angenommen sind ca. 24 % Steuer- und ca. 20 % Sozialabgaben-Ersparnis, die tatsächliche Ersparnis hängt von Einkommen, Steuerklasse und Bundesland ab. „Frei“ gilt für Beiträge bis 8 % (Steuer) und 4 % (Sozialabgaben) der Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber-Zuschuss beträgt mindestens 15 %. In der Rentenphase ist die Betriebsrente nachgelagert zu versteuern und meist kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

1

Entgeltumwandlung

Ein Teil des Bruttogehalts wird in einen Vorsorgevertrag umgewandelt, bevor Steuern und Sozialabgaben greifen.

2

Förderung greift sofort

Weil der Beitrag aus dem Brutto kommt, sinkt der Netto-Aufwand spürbar. Der Staat fördert jeden Monat mit.

3

Arbeitgeber legt drauf

Förderung

Drei Hebel, die jeden Euro größer machen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der am stärksten geförderten Vorsorgeformen in Deutschland. Diese drei Hebel wirken zusammen.

Steuerersparnis

Sozialabgaben-Ersparnis

15 % Arbeitgeber-Zuschuss

Beispielrechnung

Was 100 € Beitrag wirklich kosten.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Effekt: Aus einem hohen Vorsorgebeitrag wird ein geringer Netto-Aufwand für Ihren Mitarbeiter, und der gesetzliche Zuschuss finanziert sich aus Ihrer eigenen Sozialabgaben-Ersparnis.

Ihr monatlicher Beitrag100 €
56 €
24 €
20 €
Netto-Aufwand Ihres Mitarbeiters56 €
24 €
20 €
+ 15 €
Für Ihr Team115 €/Monat

Aus 56 € echtem Netto-Aufwand fließen 115 € pro Monat in die Altersvorsorge, ein Hebel von rund 2×.

Gegenfinanziert

Was Sie zuschießen (15 €), sparen Sie zugleich an Sozialabgaben (rund 20 €).

Vereinfachtes Beispiel (Bruttogehalt ca. 4.000 €, Steuerklasse 1, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen). Die Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis ist pauschal angenommen und hängt von Einkommen, Steuerklasse und Bundesland ab. In der Rentenphase ist die Betriebsrente nachgelagert zu versteuern und meist kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Der individuelle Wert wird konkret berechnet.

Für Arbeitgeber

Rechtssicher aufgesetzt, mit klarer Versorgungsordnung.

Eine klare Versorgungsordnung regelt, wer welche Leistung erhält. Das schützt das Unternehmen, schafft Gleichbehandlung und macht die bAV im Betrieb planbar.

Haftung begrenzen

Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Leistung. Eine saubere Versorgungsordnung und die richtige Durchführung minimieren dieses Risiko.

Gleichbehandlung sichern

Einheitliche Regeln für alle Mitarbeitergruppen vermeiden spätere Konflikte und rechtliche Angriffsflächen.

Aufwand delegieren

Verwaltung, Ein- und Austritte und Dokumentation laufen über einen klaren Prozess, nicht über Ihren Schreibtisch.

Marktvergleich

Aus einem breiten Marktvergleich, nicht aus einem Regal.

Aus einem breiten Marktvergleich wird genau die Lösung ausgewählt, die zu Belegschaft und Unternehmen passt.

Markt statt Marke

Vergleich mehrerer Gesellschaften nach Kosten, Leistung und Bilanzstärke.

Passend zur Belegschaft

Das Konzept richtet sich nach Einkommensstruktur und Zielen Ihrer Mitarbeiter.

Transparent begründet

Jede Empfehlung ist nachvollziehbar und mit Quellen belegt.

Was es Ihnen bringt

Ein durchdachtes betriebliches Versorgungsmanagement.

Eine durchdachte bAV ist ein Instrument für Mitarbeiterbindung und Recruiting, gerade im Mittelstand ein spürbarer Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.

Mitarbeiter binden

Im Recruiting punkten

Mehr als Vorsorge

Ein Vorsorgeangebot, das Mitarbeitende verstehen und spüren: klar erklärt, mit Zuschuss vom Betrieb und einer Abrechnung, die das Lohnbüro entlastet.

So läuft es

In vier Schritten zur fertigen Lösung.

Von der ersten Analyse bis zur laufenden Betreuung, ein klarer Prozess, der Ihnen die Arbeit abnimmt.

01

Analyse

Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, Ziele und Belegschaftsstruktur.

02

Konzept

Auswahl der passenden Lösung aus dem Markt und Aufbau der Versorgungsordnung.

03

Umsetzung

Einrichtung, Kommunikation an die Belegschaft und rechtssichere Dokumentation.

04

Betreuung

Laufende Betreuung, Ein- und Austritte und jährliche Aktualisierung.

Und darüber hinaus

Wir beraten Ihre Mitarbeiter selbstverständlich auch persönlich.

Die beste Versorgungsordnung wirkt erst, wenn die Mitarbeiter sie verstehen. Selbstverständlich begleiten wir Ihr Team individuell, von der ersten Frage bis zum passenden Vertrag.

  • Verständliche Aufklärung auf Augenhöhe
  • Individuelle Beratung pro Mitarbeiter
  • Antworten auf Fragen zu Brutto, Netto und Jobwechsel
  • Begleitung über das gesamte Berufsleben
Wer Sie begleitet

Konkret gerechnet, nah an den Betrieben.

Betriebliche Vorsorge, die im Betrieb funktioniert: rechtssicher aufgesetzt, konkret gerechnet und langfristig betreut. Nah an den Betrieben, nah an den Mitarbeitenden.

Elke Hohensträter

Elke Hohensträter

Finanzberaterin · Köln

  • Fokus betriebliche Vorsorge

    Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden: rechtssicher eingerichtet, konkret gerechnet und dauerhaft betreut.

  • Eingebunden am Standort Köln

    Beratung im Team der Horbach Wirtschaftsberatung GmbH im Mediapark, mit deren Fachwissen im betrieblichen Versorgungsmanagement.

  • Anbieter-Pool statt Einzeltarif

    Zugang zu mehreren Versicherern. Die Lösung richtet sich nach Ihrer Belegschaft, nicht nach einem Regal.

  • Mit Zahlen belegt

    Jede Empfehlung wird mit Ihren Zahlen gerechnet: Beitrag, Zuschuss, Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben.

Kundenstimme

Was Kunden über die Zusammenarbeit sagen.

Anja Bremer, Leiterin Personalmanagement bei der Valensina-Gruppe, über die Zusammenarbeit im betrieblichen Versorgungsmanagement.

Anja Bremer · Leiterin Personalmanagement, Valensina-Gruppe
Häufige Fragen

Was Arbeitgeber am häufigsten fragen.

Fachlich geprüfte Antworten auf die Fragen, die im Erstgespräch immer wieder kommen.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre betriebliche Altersvorsorge.

Kostenfrei und persönlich. Hinterlassen Sie kurz Ihre Daten. Ich melde mich bei Ihnen.

Elke Hohensträter

elke.hohenstraeter@horbach.de+49 159 01578082
Im Mediapark 6B, 50670 Köln
Ich bin …
Belege

Jede Zahl auf dieser Seite ist mit einer Quelle belegt.

Die Aussagen stützen sich auf Primärquellen: Gesetzestext, die Deutsche Rentenversicherung, Ministerien und Studien-Originale. Hier sind sie offen einsehbar.

  • Offizielle Quelle§ 1a Abs. 1a BetrAVGArbeitgeber-Pflichtzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.Gesetze im Internet (2026)Original-Quelle öffnen
  • Offizielle Quelle§ 3 Nr. 63 EStGBeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (2026: 8.112 Euro im Jahr).Gesetze im Internet (2026)Original-Quelle öffnen
  • Offizielle Quelle§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEVEntgeltumwandlung ist bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei (2026: 4.056 Euro im Jahr).Gesetze im Internet (2026)Original-Quelle öffnen
  • Offizielle QuelleDRV: Beitragsfreiheit der EntgeltumwandlungAuf die Entgeltumwandlung im sozialversicherungspflichtigen Bereich spart auch der Arbeitgeber die Sozialabgaben (rund 20 %). Der 15-%-Pflichtzuschuss liegt darunter.Deutsche Rentenversicherung (2026)Original-Quelle öffnen
  • BranchenstudieGenerali bAV-Studie Mittelstand 202480 % der Mittelständler nutzen die bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung, Rang 2 nach Weiterbildung.Generali (forsa, 200 Personalverantwortliche) (2024)Original-Quelle öffnen
  • Offizielle Quelle§ 8 BVVEntgeltunterlagen sind elektronisch zu führen (§ 8 BVV). Die Befreiungsmöglichkeit endet zum 31.12.2026; ab 01.01.2027 ist die elektronische Führung ausnahmslos verbindlich.Deutsche Rentenversicherung (2026)Original-Quelle öffnen